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   VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18   

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https://dejure.org/2020,47728
VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18 (https://dejure.org/2020,47728)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.04.2020 - 12 K 237.18 (https://dejure.org/2020,47728)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. April 2020 - 12 K 237.18 (https://dejure.org/2020,47728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Pressebericht, 23.02.2021)

    Schärfere Rechtsprechung: Student wegen Plagiaten exmatrikuliert

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Abschreiben bei Hausarbeit im Studium - Wiederholte Täuschung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2008 - 9 S 494/08

    Plagiat in einer Dissertation

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18
    Eine Täuschung ist daher auch dann zu bejahen, wenn Textpassagen ohne Zitierung lediglich umformuliert worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, juris, Rn. 7 und Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 9 S 494/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, juris, Rn. 5; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 233).

    Seine Vorgehensweise der Textumstellung und der Syntaxvariationen - möglicherweise im Hinblick auf die befürchtete Überprüfung der Hausarbeit durch eine sogenannte "Plagiatssoftware" - stehen dieser Annahme nicht entgegen, sondern belegen aus Sicht des Gerichts vielmehr gerade die zumindest vorsätzliche Vorgehensweise, wobei die Annahme einer leitenden planmäßigen Verschleierungsabsicht näher liegen dürfte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 9 S 494/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, juris, Rn. 5).

  • VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13

    Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18
    Eine Täuschung liegt vor, wenn der Studierende bei den Prüfern vorsätzlich durch Vorspiegeln oder Unterdrücken von Tatsachen einen Irrtum hervorruft, der für die Bewertung seiner Leistung erheblich ist (vgl. Urteil der Kammer vom 21. Februar 2020 - VG 12 K 412.17 -, EA S. 17; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2014 - 15 K 2271/13 -, juris, Rn. 64 [Fall Schavan]).

    Das Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit gebietet es, geistiges Eigentum Dritter nachprüfbar zu machen, indem sämtliche wörtlich oder sinngemäß übernommenen Gedanken Dritter als solche kenntlich zu machen sind (VG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2014 - 15 K 2271/13 -, juris, Rn. 69 [Fall Schavan]).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2009 - 2 ME 96/09

    Vorläufige Neubewertung einer i.R.e Wiederholungsprüfung für das Lehramt an

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18
    Eine Täuschung ist daher auch dann zu bejahen, wenn Textpassagen ohne Zitierung lediglich umformuliert worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, juris, Rn. 7 und Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 9 S 494/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, juris, Rn. 5; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 233).

    Seine Vorgehensweise der Textumstellung und der Syntaxvariationen - möglicherweise im Hinblick auf die befürchtete Überprüfung der Hausarbeit durch eine sogenannte "Plagiatssoftware" - stehen dieser Annahme nicht entgegen, sondern belegen aus Sicht des Gerichts vielmehr gerade die zumindest vorsätzliche Vorgehensweise, wobei die Annahme einer leitenden planmäßigen Verschleierungsabsicht näher liegen dürfte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 9 S 494/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, juris, Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14

    Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18
    Eine Täuschung ist daher auch dann zu bejahen, wenn Textpassagen ohne Zitierung lediglich umformuliert worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, juris, Rn. 7 und Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 9 S 494/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, juris, Rn. 5; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 233).

    Denn auch bei bloßen Umformulierungen ist die Gedankenführung nicht eigenständig entwickelt und es wird über die Herkunft der wissenschaftlichen Leistung getäuscht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, juris, Rn. 7).

  • VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17

    Plagiate: Berliner Gericht verschärft Zitierregeln

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18
    Eine Täuschung liegt vor, wenn der Studierende bei den Prüfern vorsätzlich durch Vorspiegeln oder Unterdrücken von Tatsachen einen Irrtum hervorruft, der für die Bewertung seiner Leistung erheblich ist (vgl. Urteil der Kammer vom 21. Februar 2020 - VG 12 K 412.17 -, EA S. 17; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2014 - 15 K 2271/13 -, juris, Rn. 64 [Fall Schavan]).

    Für einen atypischen Fall, der die zahlreichen Übereinstimmungen ohne jegliche Kenntnis des Werks von Jung plausibilisieren würde, ist nichts dargetan (vgl. zum Anscheinsbeweis im Rahmen von Plagiatsprüfungen Urteil der Kammer vom 21. Februar 2020 - VG 12 K 412.17 -, EA S. 15).

  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18
    Auch nach den Regeln des Anscheinsbeweises (vgl. zu dessen Anwendbarkeit bei Prüfungen BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 -, juris, Rn. 6ff.) ist davon auszugehen, dass der Kläger die Arbeit von Jung weitgehend übernommen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 S 307/19

    Rücknahme des Doktorgrades

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18
    (4) Der Kläger handelte auch vorsätzlich, wobei ein bedingter Vorsatz, bei dem die Verwirklichung der objektiven Umstände für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wird, ausreichend ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2019 - 9 S 307/19 -, juris, Rn. 17).
  • VG Berlin, 12.04.2022 - 3 K 489.20

    Keine Wiederholungsklausur nach Täuschungsversuch

    a) Eine Täuschung im Sinne des § 17 Abs. 3 RStPO liegt vor, wenn sich ein Prüfling eines nicht zugelassenen Hilfsmittels bedient und dadurch bei dem Prüfer vorsätzlich einen Irrtum darüber hervorruft, dass der Prüfling eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung erbracht habe (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 14 A 880/11 - juris Rn. 32; VG Berlin, Urteil vom 2. November 2021 - 3 K 176/20 -, juris Rn. 65; Urteil vom 9. April 2020 - VG 12 K 237/18 -, juris Rn. 28; Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 228).Dies setzt in objektiver Hinsicht die Verletzung einer entsprechenden Regel voraus, die von den Prüfungsteilnehmern zu beachten ist.
  • VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Eine Täuschung liegt vor, wenn der Prüfling bei dem Prüfer vorsätzlich einen Irrtum darüber hervorruft, dass er eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung erbringt, obwohl er sich in Wahrheit unerlaubte Vorteile verschafft oder sich nicht-zugelassener Hilfsmittel bedient hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 14 A 880/11 - juris Rn. 32; VG Berlin, Urteil vom 9. April 2020 - VG 12 K 237/18 - S. 6 f. Urteilsabschrift; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 229).
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